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geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Sofort abschreibbare Investitionen unterhalb der 1.000 €-Grenze

Zum Jahresende 2025 bietet sich die ideale Gelegenheit, gezielt in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zu investieren. In Österreich liegt die steuerliche GWG-Grenze bei 1.000 € netto (bzw. 1.000 € brutto für Unternehmer ohne Vorsteuerabzug).

Anschaffungen unterhalb dieser Grenze können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden – eine einfache Möglichkeit, noch heuer sinnvoll zu investieren.

Das bedeutet:

  • Du senkst noch im laufenden Geschäftsjahr deinen steuerpflichtigen Gewinn,
  • brauchst keine Abschreibung über mehrere Jahre,
  • und kannst spontane Ersatz- oder Erweiterungsanschaffungen unkompliziert tätigen.

Gerade im letzten Quartal ist das attraktiv, weil viele Betriebe wissen, wie das Jahr gelaufen ist – und gezielt noch einkaufen können, um die Werkstatt oder Maschinenpark zu modernisieren.

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