Schon wieder ein neues Label? Ja, tatsächlich. Und weil das ab 27. September 2026 auch bei uns im Shop auftauchen wird, möchten wir kurz erklären, was es damit eigentlich auf sich hat.
Vorweg: Für deine Gewährleistung ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. Die gab es natürlich auch vorher schon. Neu ist hauptsächlich, dass die EU möchte, dass Kunden ihre gesetzlichen Rechte beim Einkauf besser erkennen können.
Dafür gibt es künftig einen einheitlichen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, der sowohl im Onlinehandel als auch im stationären Handel verwendet wird.
Der Hintergrund ist durchaus nachvollziehbar: Gewährleistung und Garantie werden gerne miteinander verwechselt – dabei sind das zwei unterschiedliche Dinge.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Kaufst du bei uns als Konsument ein Produkt und liegt ein Mangel vor, für den die gesetzliche Gewährleistung greift, sind wir als dein Händler der Ansprechpartner.
Eine Garantie ist hingegen eine zusätzliche, freiwillige Leistung – meistens vom Hersteller. Gerade bei Werkzeugen kennt man das gut: Manche Hersteller bieten nach Registrierung beispielsweise drei Jahre Garantie oder zusätzliche Serviceleistungen an.
Das eine ersetzt aber das andere nicht. Eine Herstellergarantie nimmt dir deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht weg.
Und warum gibt es dann noch GARAN?
Damit es nicht zu einfach wird, gibt es neben dem allgemeinen Gewährleistungshinweis künftig auch noch das sogenannte GARAN-Label.
Dieses ist für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien des Herstellers gedacht. Sind die von der EU festgelegten Voraussetzungen erfüllt, kann damit direkt beim Produkt sichtbar gemacht werden, dass der Hersteller eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren bietet.
Wichtig ist allerdings: Nur weil irgendwo „3 Jahre Garantie“ draufsteht, bedeutet das nicht automatisch, dass auch das GARAN-Label verwendet werden kann. Dafür gibt es genaue Voraussetzungen und am Ende kommt es auf die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers an.
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand werden wir deshalb nicht einfach pauschal mit dem GARAN-Label auf mögliche Herstellergarantien hinweisen. Bei vielen unserer Hersteller entsteht die zusätzliche Garantie beispielsweise erst nach einer Registrierung. Dazu kommen je nach Hersteller unterschiedliche Bedingungen, Leistungen und Ausnahmen.
Das klingt zunächst etwas widersprüchlich: Obwohl ein Hersteller vielleicht mit drei Jahren Garantie wirbt, dürfen wir daraus als Händler nicht automatisch eine entsprechende GARAN-Kennzeichnung machen. Das Label ist eben nicht einfach ein allgemeines Symbol für „hier gibt es irgendeine zusätzliche Garantie“, sondern an konkrete Voraussetzungen geknüpft.
Natürlich informieren wir dich weiterhin über die freiwilligen Garantien und Serviceleistungen unserer Hersteller. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Garantiebedingungen – oder du fragst uns einfach.
Für uns als Händler bedeutet das also auch ein bisschen zusätzliche Arbeit im Hintergrund. Wir müssen die neuen Hinweise entsprechend darstellen und bei den Herstellergarantien darauf achten, welche Informationen uns die Hersteller für ihre Produkte zur Verfügung stellen.
Warum macht man das Ganze?
Die EU möchte damit unter anderem langlebigere Produkte und bewusstere Kaufentscheidungen fördern. Kunden sollen leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie haben und ob ein Hersteller darüber hinaus für die Haltbarkeit seines Produkts einsteht.
Gerade bei Werkzeugen ist der Grundgedanke eigentlich gar nicht schlecht.
Wir verkaufen seit Jahren Marken, bei denen Service, Reparatur und Ersatzteilversorgung eine wichtige Rolle spielen. Denn ein gutes Werkzeug muss aus unserer Sicht nicht beim ersten Defekt ersetzt werden. Vieles lässt sich reparieren – und genau deshalb beschäftigen wir uns beispielsweise auch ziemlich intensiv mit Ersatzteilen.
Für dich als Kunde wird sich bei uns trotzdem nicht wahnsinnig viel ändern. Du wirst künftig einfach den einen oder anderen zusätzlichen Hinweis bzw. ein neues Label entdecken.
Und wenn deine Maschine irgendwann nicht mehr das macht, was sie machen soll, musst du vorher auch keine EU-Verordnung studieren.
Melde dich einfach bei uns.
Wir schauen uns an, was los ist und ob Gewährleistung, Herstellergarantie, Reparatur oder vielleicht einfach ein Ersatzteil die sinnvollste Lösung ist.
So haben wir das bisher gemacht – und so machen wir es auch weiterhin.
Mehr Infos für Österreicher:
Mehr Infos für Kunden aus Deutschland:
https://europa.eu/youreurope/search-results/index_de.htm?countryCode=DE&categories=H5